Legal stuff for a german-based company
Because we are a German-based company, we have to follow German
rules. One of the rules is that web sites must have a complete imprint
in the German language. Here is the imprint.
Impressum
Sisulizer Ltd & Co KG
Graf-Salm-Str. 34
50181 Bedburg
Germany
Tel: +49 2272 937382 (9 am to 5 pm GMT+1)
eMail: sales
(at) sisulizer.com
Persönlich haftende Gesellschafterin der Sisulizer Ltd &
Co KG:
Sisulizer Ltd
69 Great Hampton Street
B18 6EW Birmingham
Großbritannien
Registered in England and Wales
Companies House of Cardiff
Company Number: 5757096
Director: Markus Kreisel, Renate Reinartz
Geschäftsführer der Sisulizer Ltd & Co KG:
Sisulizer Ltd, vertreten durch Markus Kreisel und Renate Reinartz
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRA 23773
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §
27a
Umsatzsteuergesetz: DE814680501
Urheberrecht, Copyright
Sämtliche Inhalte unterliegen grundsätzlich oder in
Ihrer dargestellten Art und Weise unserem Urheberrecht, sofern
Sie nicht dem Urheberrecht eines Dritten unterliegen. Die Verwendung
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Marken und Kennzeichen
Alle innerhalb des Internetangebotes genannten
und gegebenenfalls durch Dritte geschützten Marken- und
Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen
des jeweils gültigen
Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen
Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung in
unserem Internetangebot ist nicht der Schluss zu ziehen, dass
Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Sisulizer Ltd & Co
KG
1. Geltungsbereich
a. Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen
von der Firma Sisulizer Ltd & Co KG, im folgenden kurz Sisulizer
genannt, sind ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen
maßgebend. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen
sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen werden.
2. Vertragsabschluß
a. Angebote von Sisulizer sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung
durch Sisulizer oder mit Beginn der Ausführung des Auftrages
durch Sisulizer zustande.
3. Lieferung
a. Verzögert sich eine Leistung über den von Sisulizer
zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst
nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten Frist von mindestens
zwei Wochen geltend gemacht werden, es sei denn, der Besteller
weist nach, dass sein Interesse wegen Fristüberschreitung
vollständig weggefallen ist. Kommt Sisulizer mit der Lieferung
in Verzug oder wird die Lieferung für Sisulizer unmöglich,
so ist der Ersatz eines mittelbaren Schadens ausgeschlossen,
soweit Verzug oder Unmöglichkeit nicht auf einer grob fahrlässigen
oder vorsätzlichen Vertragsverletzung durch Sisulizer beruhen.
b. Kann Sisulizer wegen höherer Gewalt (insbesondere bei
Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder
Betriebssperre) den Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen,
so kann sie vom Vertrag zurücktreten, ohne dass eine Schadenersatzpflicht
eintritt.
c. Mit der Abgabe zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller über.
Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
Ist die Ware vom Besteller abzuholen, geht die Gefahr mit der
Anzeige der Bereitstellung auf den Besteller über.
4. Zahlung
a. Die Preise von Sisulizer gelten mangels abweichender Vereinbarung
ab Bedburg. Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen auch
bei Teillieferungen zu leisten. Es gelten die auf der Rechnung
ausgewiesenen Zahlungsbedingungen. Es gilt die jeweils gültige
Preisliste.
b. Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so ist
Sisulizer berechtigt, Verzugszinsen von 2% über dem Bundesbankdiskontsatz
zu verlangen. Diese Verzugszinsen werden berechnet für jeden
angefangenen Monat, in dem der Vertrag durch Versendung, Bereitstellung
oder Auslieferung der angeforderten Waren oder Ausführung
der entsprechenden Dienstleistung seitens Sisulizer erfüllt
ist.
c. Der Besteller kann mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen,
wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Gegenanspruchs
kann der Besteller nur geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch
von Sisulizer und der Gegenanspruch des Bestellers auf demselben
Vertragsverhältnis beruhen.
5. Eigentumsvorbehalt
a. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt
die Ware Eigentum von Sisulizer. Verpfändung, Sicherheitsübereignung
oder Überlassung der Ware im Tauschweg sind dem Besteller
nicht gestattet.
6. Garantieleistung
a. Der Besteller verpflichtet sich, die von Sisulizer gelieferte
Ware unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Schäden,
Mängel oder Beanstandungen innerhalb von einem Monat gegenüber
Sisulizer schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige
erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Bestellers, es
sei denn, der Mangel war bei Untersuchung und innerhalb der Frist
nicht erkennbar. Werden ausdrücklich und vertragsgemäß gebrauchte
Sachen geliefert, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
b. Die Haftung von Sisulizer für Schäden, die aus
der Benutzung eines Programms oder eines Gerätes entstanden
sind, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine
vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung
zurückzuführen. Der Empfänger ist allein verantwortlich
für den korrekten Einsatz und für die Datensicherung.
c. Die Gewährleistung von Sisulizer beschränkt sich
nach deren Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Bei Verwendung
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im kaufmännischen
Verkehr ist Sisulizer außerdem berechtigt, die Gewährleistung
auf die Abtretung eigener, gegenüber Hersteller, Lieferanten
oder Autoren bestehender Gewährleistungsansprüche zu
beschränken, es sei denn, der Mangel hat seine Ursache im
Verantwortungsbereich von Sisulizer. Schlägt die Nachbesserung
oder Ersatzlieferung durch Sisulizer oder die Befriedigung aus
den abgetretenen Gewährleistungsansprüchen fehl, so
kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises
oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ein
weitergehender Anspruch des Bestellers auf Ersatz eines unmittelbaren
oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn, der
Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige
Vertragsverletzung durch Sisulizer zurückzuführen.
7. Computer-Programme
a. Sisulizer macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass
es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme
so zu entwickeln, dass diese unter allen erdenklichen Bedingungen
fehlerfrei arbeiten. Gegenstand einer jeden Gewährleistung
durch Sisulizer ist Software, die im Sinne der Programmbeschreibung
grundsätzlich brauchbar ist.
b. Sisulizer übernimmt keine Gewähr dafür, dass
die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen
oder für ein bestimmtes Vorhaben geeignet sind.
c. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, übernimmt
Sisulizer keine Gewähr für die Verträglichkeit
gelieferter Software mit irgendwelchen anderen Programmen oder
Hardwarebestandteilen.
d. In Ergänzung zu den hier aufgeführten Bedingungen
gelten die den jeweiligen Programmpaketen beiliegenden Lizenzbedingungen.
Liegen einem von Sisulizer gelieferten Produkt eines Drittherstellers
- insbesondere aus dem Ausland - Lizenzbedingungen von Sisulizer
bei, so gelten bei abweichenden Bestimmungen die Bestimmungen
von Sisulizer.
e. Durch Öffnen der versiegelten Disketten- oder CD-verpackung,
der Installation der Software oder der Eingabe der Seriennummer
werden die Lizenzbedingungen im Sinne von Abschnitt 7d anerkannt.
Eine nachträgliche Rückgabe oder ein Umtausch in ein
anderes Produkt ist nicht möglich.
8. Sonstige Bestimmungen
a. Auch ohne Hinweise seitens Sisulizer sind im Zweifel sämtliche
Waren ausfuhrgenehmigungspflichtig. Der Besteller anerkennt deutsche
und auch ausländische Exportkontroll-Bestimmungen und -Beschränkungen
und verpflichtet sich, solche Produkte oder technische Informationen
weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder in Länder
zu verkaufen, exportieren oder anderweitig weiterzugeben, wenn
dies gegen ausländische oder deutsche Gesetze oder Verordnungen
verstößt, sowie gegebenenfalls auf eigene Kosten alle
erforderlichen Exportdokumente einzuholen.
b. Sisulizer ist berechtigt, die in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung
erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten,
zu speichern und auszuwerten.
c. Der Gerichtsstand ist Bergheim, soweit es sich bei dem Besteller
um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
handelt oder der Besteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand
hat. Damit verliert die Sisulizer jedoch nicht das Recht, an
jedem anderem gegebenen Gerichtsstand zu klagen.
d. Die Rechtsbeziehung zwischen Sisulizer und dem Besteller
unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen
wirksam; anstelle der nichtigen Bestimmungen gilt in diesem Fall
als vereinbart, was dem erkennbar gewollten Vertragszweck am
nächsten kommt.
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